Standesamt

Das Standesamt wird von Frau Beate Menk geleitet.
Tel.: 09141 / 8658-22
E-Mail: standesamt@vgem-ellingen.de

Geburten

Wurde Ihr Kind im Gemeindegebiet der Stadt Ellingen bzw. der Gemeinden Ettenstatt und Höttingen geboren (meist Hausgeburt), so ist das Standesamt Ellingen für die Beurkundung der Geburt sowie für Erklärungen zur Namensführung Ihres Kindes zuständig.
Die Beurkundung der Geburt erfolgt unabhängig vom Wohnort oder der Staatsangehörigkeit der Eltern bei dem Standesamt, in dessen Gemeindegebiet das Kind geboren wurde.
Vaterschaftsanerkennungen und Namenserklärungen können hingegen auch beim Wohnsitzstandesamt vorgenommen werden; diese werden dann an das für die Entgegennahme zuständige Standesamt weitergeleitet.

Eheschließungen

Für Eheschließungen steht Ihnen das Trauzimmer im 1. Stock des Rathauses zur Verfügung.

Sterbefälle

Neben der Trauer und psychischer Belastung beim Tod eines nahen Angehörigen wird man meist unvorbereitet mit der Abwicklung von notwendigen, amtlichen Formalitäten konfrontiert. Wer hilft hier weiter, was ist nach einem Todesfall zu erledigen?

In Stichpunkten die notwendigsten Informationen zu einem Sterbefall:
1. Ein Arzt hat den Tod festzustellen und zu bescheinigen (Die Todesbescheinigungen müssen beim Standesamt abgegeben werden.)
2. Soweit es gewünscht wird, ist ein Geistlicher zu verständigen.
3. Mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung setzen, um Einsargung, Überführung, Bestattung, ggf. Erledigung der Behördengänge zu vereinbaren.
4. Dem Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Ellingen, Weißenburger Str. 1, 91792 Ellingen sind folgende Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles vorzulegen, wenn sich der Sterbefall zuhause ereignete und der/die Verstorbene ledig war:

  • Todesbescheinigungen (Nicht vertraulicher Teil und vertraulicher Teil)
  • Geburtsregisterabschrift/Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz der/des Verstorbenen
  • Personalausweis/Reisepass der/des Verstorbenen

War der/die Verstorbene/r verheiratet sind zusätzlich vorzulegen:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch der Ehe
    oder ein Auszug aus dem Eheregister der/des Verstorbenen

Das Standesamt kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Urkunden verlangen.
5. Das zuständige Pfarramt ist zu verständigen, damit ein Beerdigungstermin abgesprochen werden kann.
6. Sofern Sterbebilder gewünscht werden, sind diese in der Druckerei zu bestellen.
7. Sofern gewünscht, Todesanzeige in der Tageszeitung veranlassen.
8. Bestellung von Kränzen etc.
Es besteht die Möglichkeit, einen Bestatter für die Abwicklung des Sterbefalles und der damit verbundenen Formalitäten zu beauftragen. Im Übrigen ist das Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Ellingen unter Tel.: 09141 / 8658-22 jederzeit zu Auskünften bereit.

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