Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2026

Information zur Stichwahl am 22. März 2026

Wer zur Ausgangswahl einen Wahlschein für Briefwahlunterlagen beantragte, hatte die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen gleich für eine mögliche Stichwahl mit zu beantragen. In diesem Fall bekommen die Antragsteller die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch mit der Deutschen Post zugestellt. Wer das nicht getan hat, aber nun doch per Brief wählen möchte, kann extra für die Stichwahl die Briefwahlunterlagen bei uns im Einwohnermeldeamt bis 20. März um 15 Uhr beantragen. Da der Wahlbrief mit den Stimmzetteln am Stichwahlsonntag um 18 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Ellingen vorliegen muss, ist die Zeit für den Postweg sehr knapp; daher empfiehlt es sich, den verschlossenen Wahlbrief direkt bei uns abzugeben bzw. in den Briefkasten beim Einwohnermeldeamt einzuwerfen.
Stimmberechtigte Personen, die am 22. März 2026 im Wahllokal wählen möchten, benötigen ihr Ausweisdokument und die Wahlbenachrichtigung.